- Amortisation
- Aus dem Französischen (amortir, dt. tilgen) – die Tilgung eines Darlehens. Faustregel: Wer monatlich in gleich hohen Raten zurückzahlt, zahlt am Anfang anteilig höhere Zinsen als am Ende. Denn die Darlehensschuld, auf der der Zinssatz basiert, verringert sich mit jedem Monat.
- Ausfallwahrscheinlichkeit
- Die prognostizierte Wahrscheinlichkeit, dass ein Kreditnehmer seine Raten nicht mehr regelmäßig zurückzahlen kann. Wird von Auskunfteien wie der Schufa berechnet und von Banken zur Risikobewertung genutzt.
- Bonität
- Auch Kreditwürdigkeit. Besteht aus der Fähigkeit, Schulden samt Zinsen tilgen zu können – und der Bereitschaft, dies zu tun. Wird vor jeder Kreditvergabe geprüft.
- Effektiver Jahreszins
- Basiert auf dem Sollzinssatz und ist eines der wichtigsten Vergleichsmerkmale. Er beschreibt die tatsächliche Höhe des zu zahlenden Zinses pro Jahr.
- Endfälliges Darlehen
- Ein Kredit, der zum Ende der Laufzeit mit einem Einmalbetrag getilgt wird. Während der Laufzeit werden ausschließlich die Zinsen gezahlt.
- Forward-Darlehen
- Sichert im Vorfeld einen günstigen Zinssatz für eine Anschlussfinanzierung – bis zu 5,5 Jahre im Voraus. Besonders interessant bei nahendem Ende einer Zinsbindung.
- Sollzinssatz
- Der reine Zinssatz, den die Bank für die Überlassung des Darlehens berechnet – ohne Berücksichtigung sonstiger Kosten.
- Tilgung
- Die regelmäßige Rückzahlung des Darlehensbetrags. Die Tilgungshöhe bestimmt, wie schnell ein Kredit zurückgezahlt ist – und wie hoch die Restschuld am Ende der Zinsbindung ausfällt.
- Zinsbindung
- Der Zeitraum, in dem der vereinbarte Zinssatz für ein Darlehen unverändert gilt – üblich sind 5, 10, 15 oder 20 Jahre. Nach 10 Jahren besteht ein gesetzliches Kündigungsrecht (§ 489 BGB).